Online - Änderung des gesetzl. Antibiotikaminimierungskonzepts – Was müssen Tierhalter jetzt beachten?
Mit Überarbeitung des Tierarzneimittelgesetzes zu Beginn dieses Jahres haben sich Änderungen in den Mitteilungsverpflichtungen von Tierhaltern und Tierhalterinnen im Rahmen des gesetzlichen Antibiotikaminimierungskonzepts ergeben. Bis zum 14.07.2023 müssen alle betroffenen Tierhalter eine Bestandsmeldung ihrer Tiere abgeben. Dieser Vortrag soll Ihnen einen Überblick geben, welche Nutzungsarten vom Antibiotikaminimierungskonzept betroffen sind und was Sie als Tierhalter im Hinblick auf die erste Meldefrist wissen sollten. Informieren Sie sich und bilden Sie sich weiter.
Referentin: Dr. Katharina Scholz, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Termin: |
06.06.2023
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Uhrzeit: |
19:00 Uhr
- 20:30 Uhr
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Referent/in: |
Frau
Corinna
Bauer
Fachbereich Erzeugung und Vermarktung Bayerischer Bauernverband |
Veranstaltungsort: |
Online Angebot
BBV Erzeugung- und Vermarktung
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Ansprechpartner: |
Landesgeschäftsstelle
Zentrale Tel.: 089 55873-113 Markt@BayerischerBauernVerband.de |
Bezirk: |
Bayernweit
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Teilnehmerbeitrag: |
Die Teilnahme ist kostenlos |
Bemerkungen: |
NUR FÜR BBV-MITGLIEDER - NUR REGISTRIERTE BENUTZER WERDEN ZUGELASSEN |